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Mit dem Fahrrad im Flugzeug

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Fahrrad & Flugzeug: So reist man clever in den Süden

„Ab in den Süden!“ – unter diesem Motto zieht es viele Radsportbegeisterte in den Wintermonaten in wärmere Gefilde, um ihrem Lieblingshobby ohne Nässe und Kälte nachzugehen. Mallorca bleibt dabei ein Klassiker für Rennradfans, La Palma gilt unter Mountainbiker:innen längst nicht mehr nur als Geheimtipp, und entlang der Küstenstraßen Südafrikas treten Rennradler:innen besonders gerne in die Pedale. Da all diese Ziele mit dem Fahrrad nur schwer erreichbar sind, reist der sportliche Begleiter meist im Bauch des Flugzeugs mit. Der pressedienst-fahrrad erklärt, worauf man dabei achten sollte.

Frühe Planung lohnt sich

So gut wie jede der großen Fluggesellschaften bietet eine Mitnahme von Fahrrädern an – allerdings verbunden mit Extrakosten. Diese sind abhängig von der jeweiligen Airline und können auch je nach Route variieren. Es ist deshalb wichtig, sich bereits vor der Buchung frühzeitig über die Zusatzkosten zu informieren. Einzelne Gesellschaften ermöglichen sogar spezielle Frühbucherrabatte. Ein Zubuchen am Flughafen ist in der Regel am teuersten, wird auch von einigen Fluggesellschaften nicht akzeptiert. Durch frühe Planungen können die Fluggesellschaften den Gepäcktransport besser organisieren und benötigen so eine Vorlaufzeit von mindestens 24 Stunden.

Regeln für Sperrgepäck beachten

Fahrräder sind, egal wie verpackt, in den meisten Fällen Sport- oder Sperrgepäck. Bei manchen Airlines kann man ein Sperrgepäckstück anstelle des Aufgabegepäcks kostenlos aufgeben. Dabei muss man aber auf die Beschränkungen achten: Einige Airlines geben Maximalabmessungen an. Üblich ist auch eine Gewichtsobergrenze, die allerdings zwischen 23 und 32 Kilogramm differiert. Mitunter darf Sperrgepäck schwerer sein als normales Aufgabegepäck. Bei Überschreitung der Grenzen ist bestenfalls eine weitere Gebühr fällig, schlimmstenfalls wird die Mitnahme verweigert. Deshalb sollte man vor der Buchung die Hinweise beachten, das Kleingedruckte lesen und im Zweifel eine Hotline kontaktieren.

Fahrrad verpacken, Schäden minimieren

Für den Transport im Flugzeug muss man das Fahrrad verpacken. „Für Schäden am aufgegebenen Gepäck sind die Fluggesellschaften zunächst verantwortlich. Sie versuchen, sich bestmöglich gegen Schadensersatzforderungen abzusichern und bestehen deshalb auf eine Verpackung“, erklärt Sören Hirsch vom Versicherer Linexo by Wertgarantie. Radfahrer:innen sichern sich aber auch selbst ab, denn der Höchstbetrag an Schadensersatz für aufgegebenes Gepäck liegt bei ca. 1.900 Euro, kann bei manchen Fluglinien allerdings aufgestockt werden auf bis zu 5.000 Euro. „Beschädigungen an hochwertigen Rädern und Komponenten sind damit allerdings schwer abzudecken. Deshalb sollte man auch aus eigenem Interesse das Rad gewissenhaft einpacken", sagt Hirsch. 

Wichtig für jegliche Leistungen: Der während des Transports entstandene Schaden muss unverzüglich am Flughafen gemeldet und ein „Damage-Report“ ausgefüllt werden. Diese Schadenanzeige sollte zusätzlich – sofern vorhanden – direkt an Gepäckversicherung, Hausratversicherung und die Fahrradversicherung gemeldet werden. Nach dem Prinzip der sogenannten subsidären Haftung kommen Leistungen von diesen Versicherungen in Frage.

Koffer oder Karton: Hauptsache sicher

Für Vielflieger:innen lohnt sich die Anschaffung einer speziellen Radtasche. Es gibt große gepolsterte Hartschalenkoffer mit Rollen, die extra Laufradtaschen haben. „Wir raten zu Radtaschen mit stabilem Gestell, die innen gut gepolstert sind“, so Jacob von Hacht von Stevens Bikes: „Darin ist das Rad gut verstaut und lässt sich einfach transportieren bzw. rollen. Aufgrund ihrer Bauart werden sie in der Regel aufrecht transportiert und selten mit anderem Gepäck bestapelt.“

Rundreisende, die einen anderen Rückflughafen oder ein Aufbewahrungsproblem haben, sowie Radreisende, die die Investition scheuen, behelfen sich hingegen mit einem Radkarton. Solche Kartons erhält man meist kostenlos beim Radhändler vor Ort, da in diesen Neuräder angeliefert werden. Am besten fragt man frühzeitig an, denn viele Händler werfen die Kartons gleich weg, weil sie äußerst platzraubend sind. Das gilt auch für den Rückflug im Ausland. Eine praktische Möglichkeit bietet die niederländische Fluggesellschaft KLM: Am Flughafen Amsterdam-Schiphol werden Radfahrern Radkartons für 20 Euro zur Verfügung gestellt. In der Schweiz sind bei Flügen mit Swiss Airlines Kartonboxen am Flughafen kostenlos erhältlich.

So wird das Fahrrad transportgerecht vorbereitet

Egal, ob Tasche oder Kiste: Meist muss man das Fahrrad teildemontieren, um die Maximalmaße zu erreichen. Man entnimmt die Räder, die meist in runden Extra-Fächern der Fahrradreisetaschen verstaut werden können. Pedale schraubt man immer heraus, den Lenker muss man mindestens quer stellen, oft auch abnehmen. Für Letzteres enthalten bessere Transporttaschen ein Holster, das mit Klettband am Rahmen fixiert wird. Brems- und Schalthebel sollte man beim Verpacken immer leicht lockern, damit sie bei versehentlicher Gewalteinwirkung nicht abknicken. Zur Sicherheit kann man Rahmen und Gabel mit Heizungsrohr-Dämmmaterial aus dem Baumarkt ummanteln.

Manche Fluggesellschaften bestehen darauf, dass die Luft aus den Reifen gelassen bzw. reduziert werden muss. Das ist wenig nachvollziehbar, da in modernen Flugzeugen auch die Frachträume in den Druckausgleich einbezogen sind und der Reifendruck selbst bei geringem Außendruck in 10.000 Metern Höhe um höchstens ein Bar steigen kann. Wenn die Airline allerdings darauf besteht, sollte man sich dennoch fügen und keine großen Diskussionen führen. 

Der Akku darf nicht mit

Für neue Herausforderungen beim Radtransport über den Wolken sorgt die verstärkte Elektrifizierung der Räder. Der Grund sind die Lithium-Ionen-Akkus, die als Gefahrgut gelten und deshalb im Frachtraum nichts verloren haben. Bis zur Laptop-Größe können Akkus jedoch im Handgepäck mitfliegen, das gilt für Akku-Beleuchtung ebenso wie die Akkus von elektronischen Schaltungen. Bei E-Schaltungen, deren Akkus in den Rahmen integriert sind, ist deshalb ein Ausbau erforderlich. Auch sollten Fahrradcomputer, GPS-Geräte und Leistungsmesser vom Rad abgeschraubt und im Handgepäck transportiert werden. 

Gefahrgut E-Bike

E‑Bikes aller Arten sind aufgrund der Akku-Größe gänzlich von einer Flugreise in Passagiermaschinen ausgeschlossen. Theoretisch müsste man den Akku als Gefahrgut einzeln verschicken oder sich am Zielort einen Leih-Akku besorgen. Allerdings braucht auch ein akkuloses E‑Bike möglicherweise eine Transport-Sondergenehmigung, schon vom Gewicht her. Unter strengen Auflagen besteht die Möglichkeit, ein E‑Bike bzw. einen E-Bike-Akku per Luftfracht zu verschicken. Das ist allerdings äußerst aufwendig und kostenintensiv. 

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