Fahrräder können entweder über die Hausratversicherung oder eine spezielle Radversicherung abgesichert werden. Radfahrer selbst sollten eine Haftpflichtversicherung haben.
Private Haftpflichtversicherung
Um im Ernstfall bei Ansprüchen von Schadensersatz Dritter abgesichert zu sein, sollten Radler eine private Haftpflichtversicherung haben. Das gilt auch für Besitzer von Rädern mit Elektromotor (Pedelecs), die mit 250 Watt bis zu 25 Stundenkilometer an Fahrt aufnehmen können.
Wichtig ist, dass der Leistungsumfang die persönliche Situation des Fahrers erfasst. Ein Vergleich der Beiträge und Leistungen vor Vertragsabschluss ist unverzichtbar, da die Policen verschiedener Versicherer stark variieren können. Auf der sicheren Seite ist, wer in seinem Vertrag eine Versicherungssumme von mindestens fünf Millionen Euro oder mehr vereinbart hat.
Hausratversicherung
Gegen Diebstahl kann das Fahrrad oder E-Bike über die Hausratversicherung mitversichert werden. Ein Versicherungsschutz besteht dann auch nachts zwischen 22 und 6 Uhr. Viele Hausratversicherer bieten ihren Schutz gegen Langfinger für die gleiche Zeit auch außer Haus an. Im Schadensfall wird der Neuwert eines entwendeten Drahtesels erstattet.
Radfahrer sollten sich bei ihrem Versicherer nach der Summe und dem Umfang ihres Versicherungsschutzes erkundigen und ihr Fahrrad gegebenenfalls nachversichern.
Fahrradversicherung
Da Hausratversicherungen Fahrräder oft nur bis zu fünf Prozent des versicherten Hausrats schützen, kommt für teure Rennräder oder E-Bikes ein Schutz nur über eine spezielle Fahrradversicherung in Frage.
Stiftung Warentest hat 62 Fahrradversicherungen von 24 Anbietern untersucht. Fazit: Eine spezielle Fahrradversicherung lohnt sich im Vergleich zur Hausratversicherung für alle, die sich einen umfassenderen Schutz wünschen. Vandalismus und Schäden durch Unfälle sind bei vielen Anbietern mitversichert. Eine Fahrradversicherung kann sogar günstiger sein als die entsprechende Option der Hausratversicherung.
Kraftfahrzeug(Kfz)-Versicherung
Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung ist Pflicht für Radler, die mit Unterstützung von mehr als 250 Watt Motorleistung in die Pedale treten. Nur dann sind sie vor Kosten von Unfallfolgen von Geschädigten geschützt.
Die gesetzliche Haftpflicht deckt Sach-, Personen- und Vermögensschäden anderer Verkehrsteilnehmer ab. Um im Schadensfall gut gerüstet zu sein, sollte ein Versicherungsvertrag mit einer Deckungssumme von pauschal 50 oder besser 100 Millionen Euro ausgestattet sein.
Links
Verbraucherzentrale NRW: Versicherungstipps für Radfahrer
Stiftung Warentest: Test Fahrradversicherungen