Neuer Schwung für den Radverkehr in Deutschland
Seit dem 11. Oktober 2024 ist die Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in Kraft – ein entscheidender Schritt für die Förderung des Radverkehrs in Deutschland. Der pressedienst-fahrrad zeigt, welche neuen Möglichkeiten Kommunen für den Aufbau besserer Radverkehrsinfrastruktur haben werden.
Mit dem Inkrafttreten der StVO-Novelle erleichtert die Gesetzgebung die Einrichtung von Radverkehrsanlangen. Für Kommunen eröffnen sich neue Handlungsspielräume, um Radfahrstreifen, Fahrradstraßen, Fahrradparkplätze und Tempo-30-Zonen auszuweiten. Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) fordert die Kommunen deshalb auf, jetzt aktiv zu werden und infrastrukturelle Maßnahmen zur Verbesserung des Radverkehrs zu ergreifen. „Die Zeiten, in denen erst Unfälle geschehen mussten, um Radwege zu schaffen, sind vorbei. Kommunen können nun einfacher als je zuvor Maßnahmen ergreifen, die auf Umwelt- und Klimaschutz, Gesundheit und städtebauliche Entwicklung abzielen“, sagt ADFC-Bundesgeschäftsführerin Caroline Lodemann.
Radstreifen und Busspuren
Ein zentrales Element der Reform ist die erleichterte Einrichtung von Radfahrstreifen.Bisher musste ihre Notwendigkeit in der Regel durch „besondere Umstände“ nachgewiesen werden. Diese Hürde fällt nun weg und es wird möglich sein, Radfahrstreifen einfacher umzusetzen. Zudem sollten die Streifen so breit sein, dass ein Überholen von anderen Radfahrenden ermöglicht wird. Auch eine Option: Busfahrstreifen können für den Radverkehr freigegeben werden, wenn keine Radverkehrsanlage besteht. Diese Option gab es zwar schon früher, aber die Einrichtung von Busspuren wurde durch die Novelle vereinfacht.
Poller an Fahrradstraßen
Fahrradstraßen und -zonen lassen sich künftig leichter gegen unerlaubten Kfz-Durchgangsverkehr schützen – zum Beispiel durch Poller, die nur die Passage mit dem Kfz verhindern, Fahrräder jedoch durchlassen. Die Anordnung der Poller sollte jedoch so breit sein, dass Räder mit Anhänger, Liege- und Lastenräder sie problemlos durchqueren können. Das muss bei den Planungen auf alle Fälle berücksichtigt werden. Generell sollten Fahrradstraßen per Gesetz nicht zu schmal sein. Um die Fahrradstraße zu erweitern, können laut der neuen Verordnung Kfz-Parkplätze entfernt werden, wenn die Fahrradstraße als ein notwendiger Teil des Radverkehrsnetzes eingestuft wird.
Mehr Stellflächen für Radparken
Autoparkplätze in Stellflächen für Fahrräder umzuwandeln, wird ebenfalls durch die Novelle vereinfacht. Auf einen Pkw-Parkplatz passen in der Regel vier bis fünf Cargobikes oder auch Liegeräder, wie sie beispielsweise ältere Menschen oder Menschen mit Behinderung nutzen. Es war bislang zwar bereits möglich, setzte aber einiges an Anforderungen voraus. Besonders für Lastenräder, die zwar auf Gehwegen abgestellt werden dürfen, aber diese an Engstellen versperren, sind nun weitere Parkoptionen möglich.
Tempo-30-Inseln
Darüber hinaus werden Lücken bei Tempo-30-Zonen leichter zu schließen sein. Auch ist das Einrichten von Tempo 30 erleichtert, insbesondere im Umfeld von Schulen, Spielplätzen und an Zebrastreifen. Eine wichtige Voraussetzung, um Kindern sichere Alltagswege zu ermöglichen und sie wieder mehr aufs Rad zu bringen. Aktionsbündnisse wie Kidical Mass bringen diese Forderungen in vielen Städten bereits auf die Straße.
Es kann losgehen
Geplante Aktionen können schon anlaufen. Allerdings warten viele Behörden noch auf die konkrete Verwaltungsvorschrift zur StVO, um rechtssicher handeln zu können. Diese wird aktuell vom Bundesverkehrsministerium erarbeitet.
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