Wer mit einem Rennrad auf öffentlichen Straßen fährt, muss einen Sturzhelm tragen. Ansonsten riskiert er seinen Versicherungsschutz. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervor.
Zur Begründung hieß es, für Rennrad-Fahrer gälten strengere Regeln als für Freizeitfahrer. Die Richter wiesen damit die Klage eines 67-Jährigen ab, der mit seinem Rennrad ohne Sturzhelm verunglückt war und sich schwere Kopfverletzungen zugezogen hatte. Der Mann hat keinen Anspruch auf Schadenersatz.