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Fahrradbeleuchtung - Gut sichtbar durch Herbst und Winter

Viele Menschen nutzen auch in der dunklen Jahreszeit das Fahrrad. Neben einem funktionstüchtigen Rad sind dann gute Beleuchtung und reflektierende Kleidung wichtig.

Gut zu wissen was alles zu einem verkehrssicheren Fahrrad gehört (Foto: ADFC)

Tipps zur Fahrradbeleuchtung

Gesetzlich vorgeschrieben sind:

  • ein Frontscheinwerfer und ein weißer Reflektor (kann auch im Scheinwerfer integriert sein)
  • ein Rücklicht mit großflächigem roten Rückstrahler (kann auch im Rücklicht integriert sein)
  • umlaufende Reflexstreifen an Vorder- und Hinterreifen oder je zwei gelbe Reflektoren in den Speichen oder reflektierende Speichensticks an jeder Speiche
  • gelbe Reflektoren an beiden Pedalen

Helle, reflektierende Kleidung und Zubehör erhöhen die Sichtbarkeit

Mützen, Helme, Jacken, Hosen oder Handschuhe gibt es mit reflektierenden Nähten oder leuchtenden Applikationen. Zusätzlich sind im Handel Bänder, Gurte oder Westen erhältlich, die bei Bedarf übergestreift werden können und die Sichtbarkeit enorm verbessern. 

Für Fahrradanhänger gelten folgende Regelungen:

  • Anhänger ab 60 Zentimeter Breite müssen mit zwei weißen Reflektoren nach vorne, zwei roten Reflektoren nach hinten sowie einer roten Schlussleuchte ausgestattet sein, da das Rücklicht des Zugfahrzeugs verdeckt sein könnte.
  • Anhänger mit mehr als 1 Meter Breite benötigen zusätzlich eine weiße Frontleuchte. Unabhängig von der Breite dürfen ein weiteres Rücklicht sowie weitere Reflektoren angebracht sein.
  • Das Anbringen von Fahrtrichtungsanzeigern zum Richtungswechsel ist bei Fahrradanhängern erlaubt.

Fahrradbeleuchtung: Das müssen Sie wissen

Neben naben- oder dynamobetriebener Beleuchtung dürfen seit 2013 auch Batterie- oder per Akku betriebene Fahrradbeleuchtung an Fahrrädern verwendet werden.
Wichtig: Am Rad angebrachte Leuchtmittel benötigen das amtliche Prüfzeichen, das an einer Wellenlinie, dem Buchstaben „K“ und einer Ziffernfolge zu erkennen ist.
Produkte, denen das Prüfzeichen fehlt, dürfen laut Straßenverkehrs-Zulassungsverordnung (StVZO) nicht angebracht werden. Das gilt auch für  Blinklichter, die zwar nett aussehen, aber nicht erlaubt sind.

Zusatzleuchten dürfen am Körper getragen werden, sofern sie andere Verkehrsteilnehmer nicht beeinträchtigen. Verboten sind dagegen Stirnlampen, weil sie durch die Kopfbewegung andere Verkehrsteilnehmende gefährlich blenden können.

Tipps für Kinderräder

An Rädern für Grundschulkinder ist eine fest installierte Beleuchtung sinnvoll, weil externe Stecklampen vergessen werden können oder die Kinder mit der Kontrolle des Akkustands überfordert sind. Daher sollten Eltern unterstützen und prüfen, ob das Licht funktioniert.

Wartungsfreie und ausfallsichere Lichttechnik

Alltagsradlern rät der ADFC NRW zu nahezu wartungsfreier und ausfallsicherer Lichttechnik mit Nabendynamo und LED-Leuchten. Der Generator in der Vorderradnabe ist im Gegensatz zum früheren Seitenläufer leise und leichtgängig und liefert auch bei Regen und Schnee zuverlässig Strom. LED-Leuchten sind auch langlebig und verkraften im Gegensatz zu Glühbirnen das Fahren über Schlaglöcher besser. Außerdem leuchten sie die Fahrbahn fast taghell aus, so dass Hindernisse frühzeitig im Blickfeld erscheinen.
Frontscheinwerfer richtig einstellen.

LED-Rücklichter gibt es auch mit Standlicht und Bremslichtfunktion. Zusammen mit dem ausfallsicheren LED-Frontscheinwerfer sorgen sie dafür, dass Radfahrende besser wahrgenommen werden. Wichtig ist, dass solche Hochleistungsscheinwerfer richtig eingestellt werden, damit entgegenkommende Personen auf dem Rad, zu Fuß oder im Auto nicht geblendet werden.

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