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StVO-Änderung: Wo ist Velo-Parken künftig erlaubt?

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) soll reformiert werden. Diese soll noch 2019 in Kraft treten. Kommt die Änderung, beinhaltet dies auch eine weitgreifende Änderung beim Radparken.

Fahrrad parken

StVO: Der Parkbereich für Räder soll geändert werden (Foto: Andrea Quaß)

Im Sommer stellte das Bundesverkehrsministerium die StVO-Novelle vor. Anfang Dezember beschäftigte sich der Verkehrsausschuss des Bundesrates damit. Der Bundesrat muss zustimmen, damit die Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften wirksam wird.

Was würde sich beim Fahrradparken ändern? Wenn keine Fußgänger behindert werden, dürften Räder auf Gehwegen stehen. Daran würde sich auch zukünftig nichts ändern. Anders sähe es mit dem Abstellen am rechten Fahrbahnrand aus. Bisher erlaubt, soll es in der Neufassung der StVO (§12, Abs. 4, Satz 2) untersagt werden: „Fahrräder sind außerhalb von Seitenstreifen und Fahrbahnen abzustellen; dies gilt nicht für Lastenfahrräder oder Fahrräder mit Anhänger.“

Oftmals ist das jedoch in Großstädten die einzige Möglichkeit, weil der Gehweg zu schmal ist und andere Möglichkeiten zum Anschließen der Räder fehlen.

„Es handelt sich um ein neues Verbot und nicht – wie in der Begründung des Gesetzentwurfs behauptet wird – um eine Klarstellung, denn bisher nimmt die StVO Fahrräder nicht pauschal vom Fahrbahnparken aus“, erklärt Roland Huhn, Rechtsexperte beim Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC).

Auch von anderen Radverbänden wie dem Radlogistikverband Deutschland (RLVD) wird diese Gesetzesänderung kritisiert. Diese plädieren dafür, dass der Passus wieder gestrichen wird und nicht in die neue StVO einfließt.

Die Kritik scheint ein wenig Wirkung zu zeigen. Es soll wohl eine Sonderregelung für Lastenräder und Räder mit Anhängern geben. „Wir haben den Entwurf zur StVO-Novelle um die Ausnahme ergänzt: Lastenräder und Fahrräder mit Anhänger werden weiterhin am Fahrbahnrand abgestellt werden können“, sagte Steffen Bilger, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, auf der ersten Radlogistik-Konferenz Ende Oktober in Berlin.

Damit dieser Parkraum auch gegeben ist, wird laut StVO ein neues Verkehrszeichen speziell für Cargo-Biker eingeführt. Dabei handelt es sich um eine Kennzeichnung für Park- und Ladefläche rein für Transporträder. Allerdings darf dort nur halten und parken, wer Güter transportiert.

Der Personentransport, selbst von Kindern, ist bislang nicht inbegriffen.

Berlin: Eigene Parkplätze für Lastenräder

In der Hauptstadt scheint man den Bedarf an Parkraum für Spezialräder zu sehen. In einer Pressemitteilung (08.11.2019) gab die Senatsverwaltung bekannt, dass es neue, einheitliche Regelpläne für das Parken von Lastenrädern geben wird.

Die Bezirke können genaue Flächen definieren, die am rechten Fahrbahnrand als offizielle Parkplätze für Lastenräder ausgeschrieben werden. Drei Lastenräder sollen schräg geparkt auf einen Kfz-Parkplatz passen. Die Abstellbügel sind entsprechend kürzer als herkömmliche Fahrradbügel, damit Platz zum Rangieren bleibt.

Außerdem sollen auch spezielle Parkplätze am Fahrbahnrand für E-Scooter geschaffen werden, auf denen – entsprechende Beschilderung vorausgesetzt – auch Fahrräder Platz finden.

„Wir wollen neue Abstellflächen auf der Fahrbahn schaffen, um die Gehwege frei zu bekommen“, so Verkehrsstaatssekretär Ingmar Stresse.

Die Argumentation des Berliner Senats steht im Gegenteil zum Vorschlag des Bundes zur StVO-Anpassung.

Roland Huhn (ADFC) sieht den Vorstoß allerdings skeptisch, wenn die Änderung der StVO in Kraft tritt: „Es ist zu befürchten, dass der neue § 12 Absatz 4 Satz 2 die Anlage von Parkflächen für Fahrräder auf der Fahrbahn verhindern wird. Geboten wäre aber angesichts des zunehmenden Radverkehrs und neuer Fahrradtypen das Gegenteil: Die Einrichtung von Fahrradparkplätzen am Fahrbahnrand sollte leichter möglich sein.“

Die StVO-Novelle (Drucksache 591/19) soll voraussichtlich am 20. Dezember 2019 in der Plenarsitzung des Bundesrates finalisiert werden.

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