Es gibt Änderungen für Autofahrer in Bezug auf den Radverkehr als auch Änderungen für Radler und neue Verkehrszeichen.
Änderungen für Autofahrende
- Autofahrende müssen Radfahrende mit mindestens 1,50 Metern Sicherheitsabstand überholen. Außerorts sind es sogar zwei Meter.
- Für das Parken auf Geh- und Radwegen gelten höhere Bußgelder. Die bisherigen Bußgelder von 15 bis 30 Euro werden auf 55 bis 100 Euro erhöht. Erstmals gibt es für Parkverstöße bei Gefährdung zusätzlich einen Punkt in Flensburg.
- Wer als Autofahrender beim Abbiegen eine Person auf dem Rad gefährdet, muss mit einem Bußgeld von 140 Euro statt wie bisher 70 Euro rechnen – und einem Monat Fahrverbot.
- Wer beim Aussteigen unaufmerksam die Autotür öffnet und damit eine Radfahrerin oder einen Radfahrer gefährdet, zahlt ebenfalls mehr: 40 statt 20 Euro.
- Das Halten auf „Schutzstreifen“ ist mit der neuen StVO jetzt verboten. Gemeint sind Fahrbahnmarkierungen für den Radverkehr mit gestrichelter Linie und Fahrradsymbol.
- Um Abbiegeunfälle zu vermeiden, dürfen Lastkraftwagen über 3,5 Tonnen nur noch mit Schrittgeschwindigkeit rechts abbiegen. Das Bußgeld für die Missachtung beträgt 70 Euro, dazu kommt ein Punkt im Fahreignungsregister
Halten auf "Schutzstreifen" ist künftig verboten (Foto: Radfahrbüro der Stadt Frankfurt/Main)
Änderungen für Radfahrende
- Mit der StVO-Novelle ist es jetzt erlaubt, dass man zu zweit nebeneinander mit dem Rad fahren darf. Anderer Verkehr darf dadurch nicht behindert werden. Solange genug Platz zum Überholen ist, ist keine Behinderung gegeben.
- Grünpfeil für den Radverkehr: Es erlaubt das Rechtsabbiegen bei roter Ampel für Radfahrende nach vorherigem Anhalten.
- Auch Jugendliche und Erwachsene dürfen im Lastenrad mitfahren. Bisher durften in Deutschland nur Kinder bis sieben Jahre im Lastenrad mitgenommen werden.
- Das Bußgeld für regelwidriges Radfahren auf Gehwegen wird von 10 bis 25 Euro auf 55 bis 100 Euro erhöht.
(Foto: BMVI)
Neue Verkehrszeichen
- Zeichen Fahrradzone: Radfahrende haben auf Fahrradstraßen Vorrang. Autos dürfen höchstens 30 km/h fahren und müssen hinter Radfahrenden zurückbleiben.
- Zeichen Radschnellweg: Kennzeichnung des Beginns und Verlaufs von Radschnellwegen. Diese sind breite, vom Autoverkehr weitgehend getrennte und idealerweise kreuzungsfreie Radvorrangrouten.
- Zeichen Lastenrad: Mit dem Zeichen können extragroße Parkplätze oder spezielle Lieferzonen für Transport-Fahrräder eingerichtet werden.
- Zeichen Haifischzähne: Die an Einmündungen auf die Fahrbahn gemalten Dreiecke zeigen mit der Spitze auf herannahende Autos – und signalisieren ihnen so die Vorfahrt des Radwegs.
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BMVI: www.bmvi.de